Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Supertext AG
Stand: Juli 2022
§ 1
Geltung der AGB
1. Supertext betreibt einen Service für Textdienstleistungen, der über das Internet zur Verfügung steht. Die Textdienstleistungen werden nicht nur von Supertext selbst vorgenommen, sondern auch von seinen beauftragten unabhängigen geprüften Fachkräften (Fachübersetzern, Textern, Lektoren und Korrektoren). In allen Fällen bestehen aber Vertragsbeziehungen ausschliesslich zu Supertext und nicht direkt mit der jeweiligen Fachkraft.
2. Supertext erbringt seine Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB; die AGB gelten mit jeglicher Auftragserteilung an Supertext als akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.
3. Supertext ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
4. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2
Zustandekommen des Vertrags
1. Supertext generiert auf der Website ein Angebot auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.
2. Die Erfassung des Umfanges eines zu bearbeitenden Dokuments und damit die Preisberechnung erfolgt elektronisch. Supertext ist ausdrücklich berechtigt, auch nach Vertragsabschluss den Preis der Textdienstleistung dem tatsächlichen Umfang des Dokuments anzupassen (gemäss den aktuellen Preisen von Supertext), wenn die automatische Erfassung des zu bearbeitenden Textumfangs aus technischen Gründen nicht ausreichend genau erfolgen kann (da bspw. der zu bearbeitende Text Textfelder enthält, die von der Erfassungssoftware nicht als zu bearbeitender Text erkannt werden oder ein Format verwendet wird, das online nicht in allen Fällen genau ausgezählt werden kann, wie zum Beispiel das .pdf- oder .xls-Format).
3. Der Auftraggeber nimmt das Angebot an, indem er den Auftrag online erfasst. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Auftragserteilung zustande.
4. Mit dem Zustandekommen des Vertrags beginnt die Supertext mit der Bearbeitung. Ebenfalls mit dem Zustandekommen des Vertrags beginnt die vertragliche Lieferfrist grundsätzlich zu laufen.
§ 3
Leistungsumfang/Nutzungsrechte
1. Supertext verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache zu verfassen, zu überarbeiten, zu korrigieren oder wiederzugeben. Für Übersetzungen verpflichtet sich Supertext dafür zu sorgen, dass diese ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäss und mentalitätsgetreu nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmassstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.
2. Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmassstäben gemäss Ziffer 3.1 wie allgemein üblich übersetzt bzw. verwendet.
3. Übersetzt bzw. bearbeitet werden ausschliesslich Texte. Enthält der zu übersetzende Text Bilder, so kann er zurückgewiesen werden. Eine Zurückweisung kann auch erfolgen bei Texten mit strafbaren Inhalten und Texten, die gegen die guten Sitten verstossen. Im Übrigen kann der Text bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgewiesen werden, die eine Bearbeitung des Textes unzumutbar erscheinen lassen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. Supertext wird den Auftraggeber über diesen Umstand schnellstmöglich informieren. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig.
4. Für den Fall, dass ein Text durch die Bearbeitung bei der jeweiligen Fachkraft urheberrechtlichen Schutz erlangt, steht Supertext dafür ein, dass der Auftraggeber – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – die räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte erhält. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte.
§ 4
Abnahme/Rügepflicht
1. Nach erfolgter Bearbeitung steht der fertig bearbeitete Text dem Auftraggeber im Login-Bereich auf dem Server von Supertext zum Download zur Verfügung. Dem Auftraggeber wird eine Abholeinladung per E-Mail zugestellt. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Download sofort nach Bekanntgabe der Fertigstellung erfolgt.
2. Anderweitige Versandformen, z.B. per Post oder Telefax, erfolgen nur aufgrund gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung (gemäss Ziff. 1.4), beispielsweise bei beglaubigten Dokumenten.
3. Supertext kann das Bereitstellen zur Abholung des bearbeiteten Textes von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
4. Der Auftraggeber hat den Text unverzüglich nach Erhalt auf allfällige Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel in der Bearbeitung sind unverzüglich nach dem Download bzw. nach Eingang in den Empfangsbereich des Auftraggebers (bei anderen Versandformen), versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Bearbeitung als vertragsgemäss erbracht.
5. Supertext trägt die Gefahr des Datenverlustes bis zur Abholung der Übersetzung per Download auf die Festplatte / den Cache-Speicher des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für den Übertragungsvorgang per Download auf die eigene Festplatte/Cache-Speicher selbst verantwortlich und stellt Supertext insofern von jeder Haftung frei. Soweit andere Versandformen (Post, E-Mail, Telefax) ausdrücklich vereinbart worden sind, geht die Gefahr erst mit Übergabe des Textes an den Beförderer bzw. mit Eingang der entsprechenden E-Mail im Empfängerpostfach oder mit Ausdruck des entsprechenden Telefaxes beim Empfänger an den Auftraggeber über.
§ 5
Nachbesserung
1. Soweit die Bearbeitung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber Supertext eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte.
2. Nach dem fruchtlosen Verstreichen der gesetzten Frist zur Nachbesserung kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.
3. Sämtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung oder Bearbeitung nur unerheblich mindert.
4. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich erklärt hat, dass nach Ablauf der gesetzten Lieferfrist die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung für ihn nutzlos ist.
§ 6
Vergütung/Zahlungsbedingungen
1. Supertext stellt dem Auftraggeber die Leistungen zum vereinbarten Preis bzw. zu den vereinbarten Mindestauftragsgebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Auftraggeber kann mit schuldbefreiender Wirkung nur in Schweizer Franken im Rahmen der von Supertext zur Verfügung gestellten Zahlungsverfahren Zahlung leisten.
2. Supertext stellt Rechnungen in der Regel ausschliesslich im .pdf-Format zum Download zur Verfügung oder versendet diese per E-Mail.
3. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Supertext berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu verlangen. Falls Supertext in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Supertext berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 7
Verrechnung/Abtretungsverbot
1. Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche von Supertext mit Gegenforderungen des Auftraggebers bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Supertext und dem Auftraggeber.
2. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von Supertext unzulässig.
§ 8
Kündigung
1. Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Übersetzung den Auftrag jederzeit kündigen.
2. Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 % des Auftragswertes.
3. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder der als Datei vorliegende bearbeitete Text selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Supertext. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund ausdrücklichen schriftlichen Wunsches des Auftraggebers.
§ 9
Haftung/Haftungsbeschränkungen
1. Schadenersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo), positiver Vertragsverletzung sowie Verzug gegenüber Supertext sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
2. Supertext haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender von Supertext nicht zu vertretender Leistungshindernisse, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
3. Die Haftung für Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Supertext, durch die fehlerhafte Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Supertext oder durch von Supertext verschuldeten Untergang von Texten und Unterlagen entstanden sind, ist der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf CHF 300 pro Seite beschränkt und kann den vorhersehbaren Betrag von maximal CHF 15 000 nicht übersteigen.
§ 10
Gewährleistungsausschluss
Supertext leistet keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Übersetzung oder Bearbeitung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der abgelieferte Text veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.
§ 11
Geheimhaltung/Viren/Datenschutz
1. Supertext ist bemüht, die Vertraulichkeit der übermittelten Texte nach dem neuesten Stand der Technik zu wahren. Supertext kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine hundertprozentige Vertraulichkeit gewährleisten.Supertext empfiehlt die sichere Übermittlung der zu bearbeitenden Dokumente über das SSL-geschützte Auftragsportal. Bei anderen Wegen zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten (z.B. Email) kann die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Dokumente nicht sichergestellt werden. Supertext lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit der ungeschützten Übermittlung von Dokumenten ab.
2. Supertext ist ferner bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen. Ein hundertprozentiger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen.
3. Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass Supertext personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
4. Soweit sich Supertext Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Supertext berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes offenzulegen. Dazu ist Supertext im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der Firma Supertext sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
5. Supertext erklärt, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu strenger Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und Supertext alle erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten.
§ 12
Abwerbungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei der Supertext tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Fachkräfte abzuwerben oder ohne Zustimmung von Supertext anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Konventionalstrafe von CHF 20 000 zu bezahlen. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung des Abwerbungsverbotes.
§ 13
Schlussbestimmungen
1. Aufträge ausserhalb des Leistungsumfangs der Textdienstleistung gemäss dieser AGB im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Supertext unterliegen nicht diesen AGB. Dazu gehören insbesondere: Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien etc. Solche Dienstleistungen werden gesondert vereinbart.
2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Supertext in Zürich, Schweiz.
3. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch Telefax erfüllt.
4. Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.
5. Zürich (Schweiz), der Sitz von Supertext, gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam bzw. nichtig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist sinngemäss durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.